Erneuerbare Energien sind ab 2010 Pflicht

Was bundesweit bereits schon für den Neubau zutrifft, gilt ab dem 01.01.2010 auch für die bestehenden Wohngebäude in Baden-Württemberg: Erneuerbare Energien werden Pflicht!

Im Zuge einer Heizungsmodernsierung muss zukünftig ein Anteil von 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Als entscheidendes Kriterium für die Umsetzung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes gilt der Einsatz einer Solaranlage. Diese muss eine Kollektorfläche von mindestens vier Prozent der Wohnfläche aufweisen, dann ist das Gesetz erfüllt. Lässt sich eine Solaranlage nicht montieren, z.B. weil kein Platz auf dem Dach ist, entfällt die Pflicht.

Man kann die geforderten 10 % selbstverständlich auch anderweitig aufbringen, z.B. durch den Einsatz einer Holzpelletheizung, Wärmepumpe oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Jäger Haustechnik steht hier natürlich wieder mit Rat und Tat zur Seite, lesen Sie dazu auch den Artikel „Wärme nach Maß: das Heizungskino“ (siehe unten). Da zukünftig stark steigende Preise für die fossilen Energieträger wie Gas und Öl zu erwarten sind, ist es sicherlich auch sinnvoll, rechtzeitig auf regenerative Energien zu setzen. Das freut meist längerfristig nicht nur den Geldbeutel, sondern auch sofort die Umwelt. Weitere Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz finden Sie hier.

Solardach