Schornsteinfegerarbeiten durch die Jäger Haustechnik?!

Bei der Jäger Haustechnik gehen vermehrt Anfragen von Kunden ein, wonach der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) eine Vereinbarung bzw. ein Auftrag über die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zur Unterschrift vorgelegt hat.

Seit der Neufassung des Schornsteinfegergesetzes im November 2008 ergibt sich für Eigentümer von Feuerungsanlagen eine neue Situation im Vergleich zu früher. Hatte früher die Eigentümer von Feuerungsanlagen die Pflicht, die Anlage durch den BSM kehren und überprüfen zu lassen (Duldungspflicht), so müssen sie heute eigenverantwortlich die Schornsteinfegerarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bzw. der Bundesimmissionsschutzverordnung veranlassen (Handlungspflicht). Aufgrund dieser neuen Rechtslage bieten zunehmend BSM den Hausbesitzern einen Vertrag an, mit dem der Hausbesitzer den BSM beauftragt, die Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.

Die Jäger Haustechnik plant ab 2013 gemeinsam mit Schornsteinfegern ein Paket anzubieten, mit dem die Wartungs- und Schornsteinfegerarbeiten gemeinsam abgedeckt werden. Hierzu finden gerade die ersten Gespräche statt. Die Jäger Haustechnik informiert weiter.

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